Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

Laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 01. August 2012 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbesoldungsgesetz – BBesG) seit dem 1. August 2001 unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist. Zur Pressemitteilung …