Fachanwalt für Strafrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Mandanten in allen Gebieten des Strafrechts. Hierzu gehören Eigentumsdelikte (z. B. Diebstahl, Betrug etc.), Verkehrsdelikte (z. B. Trunkenheitsfahrt, „Unfallflucht“ mit der möglichen Konsequenz der Entziehung der Fahrerlaubnis etc.), Drogendelikte (z. B. Besitz und/oder Handeltreiben mit Betäubungsmitteln), Körperverletzung, Sexualstraftaten usw.
Hier sind ggf. die Besonderheiten des Jugendstrafrechts zu beachten.
Unabhängig von der Art der vorgeworfenen Straftat gilt der absolute Grundsatz: Verteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren! Wenn gegen Sie also wegen einer Straftat ermittelt wird, sollten Sie so früh wie möglich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Häufig werden durch Aussagen der Betroffenen bei der Polizei die Weichen für das weitere Ermittlungsverfahren so gestellt, dass es kaum noch möglich ist, hier entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Der Betroffene sollte also erst einmal und grundsätzlich von dem ihm zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Als Rechtsanwalt kann ich Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen und auf der Basis des Akteninhalts die weitere Vorgehensweise mit dem Mandanten besprechen.
Ich vertrete aber auch Mandanten, die Opfer einer Straftat geworden sind. Hier sind die Aspekte einer sog. Nebenklage zu beachten. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob es Sinn macht, Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche, die dem Opfer zustehen, bereits im Rahmen eines Strafprozesses gegen den Tätet oder aber erst später vor einem Zivilgericht geltend zu machen.