Zu meinem Tätigkeitsgebiet gehört ferner das Verkehrsrecht. Hier geht es um die Regulierung von Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall aber auch um Ordnungswidrigkeiten z. B. wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes, einer Vorfahrtsverletzung oder einen Verstoß gegen das Abstandsgebot. Auch im Rahmen von Schwierigkeiten bei einem Kaufvertrag über einen PKW oder bei einer zu beanstandenden Werkstattrechnung bin ich Ihnen gerne behilflich. Hier sollte in jedem Fall geprüft werden, ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, um von dort eine Deckungszusage im Hinblick auf entstehende Kosten einzuholen.
Im Bereich des Mietrechts vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter. Gegenstand meiner Tätigkeit sind hier die fristgerechte oder fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses, die Geltendmachung von rückständigen Mieten, die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen sowie Schadensersatzansprüche nach einem beendeten Mietverhältnis.
Im Rahmen von Nachlasspflegschaften befasse ich mich mit der Verwaltung von Nachlässen, der Ermittlung von Erben und der späteren Auseinandersetzung der gefundenen Erbengemeinschaft.
Ob ich Ihnen auch auf anderen Rechtsgebieten, die ich hier nicht angesprochen habe, behilflich sein kann, ist durch eine telefonische Anfrage Ihrerseits schnell zu klären.