Europäischer Gerichtshofs für Menschenrechte schränkt Jagdrecht ein

Ein Grundstückseigentümer muss die Jagd auf seinem Grundstück nicht zulassen, da der Schutz des Eigentums in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Dies entschied jetzt die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Aktenzeichen: 9300/07).

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